Mitglied werden
Beitragsordnung
Aufnahmegebühren | keine | |
Einzelmitglieder | 140,00 € | |
Ehepaare und Lebensgemeinschaften | (beide aktiv) | 210,00 € |
Kinder bis 14 Jahre | von aktiven Mitgliedern | 35,00 € |
Kinder bis 14 Jahre | von Nichtmitgliedern | 50,00 € |
Jugendliche 15 – 18 Jahre | von aktiven Mitgliedern | 45,00 € |
Jugendliche 15 – 18 Jahre | von Nichtmitgliedern | 70,00 € |
Schüler und Studenten über 18 Jahre | ohne eigenes Einkommen | 70,00 € |
Auszubildende über 18 Jahre | mit eigenem Einkommen | 100,00 € |
Passive Mitglieder | 20,00 € | |
Familienbeitrag* | 250,00 € | |
Zweitmitglied** | 70,00 € |
* Maximal 2 Erwachsene mit Kindern, Jugendlichen bzw. Schüler und Studenten über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen.
** Nachweis über Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein erforderlich, keine Arbeitsstunden.
Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr haben jährlich mindestens drei Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise werden am Ende der Saison, pro Stunde abgebucht:
Für Erwachsene | 15,00 EUR |
Für Jugendliche | 5,00 EUR |
Bei Erbringung über 3 Arbeitsstunden jährlich, werden auf Wunsch pro Stunde vergütet:
Für Erwachsene | 14,00 EUR |
Für Jugendliche | 8,00 EUR |
Allgemeines
- Stichtag bei Kindern und Jugendlichen ist der 1. Januar.
- Für Schüler, Studenten und Auszubildende sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Für geleistete Arbeitsstunden sind dem Kassenwart rechtzeitig Arbeitsnachweise vorzulegen.
- Die Beiträge sind zum Beginn der Spielsaison, spätestens zum 30.04. des Jahres fällig.
- Die Arbeitsstunden werden zum Ende der Spielsaison, spätestens zum 30.11. des Jahres abgerechnet.
- Die Ummeldung von aktiver zu passiver Mitgliedschaft kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand spätestens zum 30.03. des Jahres erfolgen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit 4-wöchiger Frist zum Jahresende erfolgen.
- Ansonsten gelten die Satzungs-Regelungen.
- Mit dieser Beitragsordnung werden alle bisherigen ungültig.