Spielordnung

1. Spielberechtigung

a) Erwachsene Spielerinnen und Spieler sind unbeschränkt spielberechtigt.
b) Jugendliche sind wie folgt spielberechtigt: An Werktagen bis 18 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt. Nach 18 Uhr mit einem erfahrenen Erwachsenen, oder wenn die Plätze unbespielt sind. Jugendliche, die in TFM-Erwachsenen-Mannschaften spielen, haben die gleiche Spielberechtigung wie Erwachsene.
c) Gästespieler bis 18 Uhr nur mit einem spielberechtigten Vereinsmitglied. Beitrag je Stunde für Erwachsene € 6,- und für Jugendliche € 3,-. Das Mitglied hat den Gast in die Gästespielerliste einzutragen.
d) Kur- und Feriengäste werktags bis 14 Uhr, übrige Zeiten in Absprache mit der Vereinsleitung. Beitrag inkl. Umkleide- und Duschmöglichkeit im Clubheim je Stunde und Platz € 15,-.
e) Passive Mitglieder haben die gleiche Regelung wie Gästespieler.
f) Beachten – An Turnier-, Trainings- und Wettspieltagen ist die Spielberechtigung eingeschränkt (siehe Ziff. 3).

2. Platzreservierung

a) Spielzeit ist eine Stunde. Die Spielzeit ist zur vollen Stunde zu belegen.
b) Für Doppel kann der Platz bis maximal zwei Stunden belegt werden.
c) Die Plätze können nur noch über das Internet oder Smartphone unter folgender Adresse http://www.wann-spiele-ich-tennis.de/club/tfm/users/login gebucht werden.
d) Benutzername und Passwort erhält man unter folgender E-Mail-Adresse: simeon@tfmünstertal.de
e) Begrenzte Vorbuchungszeiten sind aufgehoben, alle Plätze können durchgehend gebucht werden.
f) Die Personen, die gebucht haben, müssen auch auf dem Platz anwesend sein, fremdbuchen ist nicht erlaubt und wird mit 50,– EUR Strafe belegt.
g) Gebuchte Plätze, die nach 10 Minuten nicht von den buchenden Spielern bespielt werden, können danach von anderen Spielern benützt werden.

3. Training, Forderungsspiele, Turniere, Vereinsmeisterschaften

a) Für Training können Platz 1 und 2 belegt werden. Nach Bedarf auch Platz 3.
b) Für Forderungsspiele und Spiele der Vereinsmeisterschaften können Platz 2 und 3 max. 3 Tage im Voraus gebucht werden.
c) Für Turniere, Vereinsmeisterschaften und Mannschafts-Wettspiele können bei Bedarf alle oder einzelne Plätze gesperrt werden.

4. Allgemeines

a) Die Einrichtung des Clubheimes und die Platzanlagen sind pfleglich zu benützen und so ordentlich zu hinterlassen wie man diese selber gerne antreffen möchte.
b) Die Tennisplatzordnung ist einzuhalten (Tafeln an den Platzeingängen).
c) Alle Türen sind nach dem Spielen zu schließen.
d) Das Verleihen von Schlüsseln an Nichtmitglieder ist nicht gestattet.
e) Die Vorsitzenden, die Sportwarte oder die Platzwarte können zu Platzpflege-Maßnahmen oder bei Unbespielbarkeit alle oder einzelne Plätze sperren.
f) Den Anweisungen der Vorsitzenden, der Sportwarte und der Platzwarte ist Folge zu leisten.
g) Zuwiderhandlungen können mit einer Spielsperre geahndet werden.
h) Bei Bedarf sind Änderungen durch den Vorstand jederzeit möglich.

Die Vorstandschaft, Mai 2018

 

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